Verbände
Gewerbeverein Thurgau – Region Frauenfeld
Behörden
Bundesamt für Gesundheit – BAG
Gesetzgebung Schutz vor Schall und Laser
Die Schall- und Laserverordnung (SLV) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden durch Schall und Laser bei Veranstaltungen zu verhindern. Sie gilt bei Veranstaltungen (Discos, Konzerten, Festivals etc.) im Freien oder in Gebäuden.
V-NISSG ersetzt SLV
Der Bundesrat hat am 27. Februar 2019 die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall verabschiedet.
Gesetz (NISSG) und Verordnung (V-NISSG) sind seit 1. Juni in Kraft.
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Telefon: +41 (0) 52 720 32 11
E-Mail: moc.thgilwohs @ofni
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